Psychotherapie

Behandlungsschwerpunkte

  • Ein- und Durchschlafstörungen
  • Erschöpfungszustände
  • Förderung der Entspannungsfähigkeit
  • Verbesserung des Zugangs zu den eigenen Gefühlen
  • Standortbestimmung
  • Paarkonflikte

Behandlungssetting

  • Einzeltherapie
  • Paartherapie

Behandlungsfrequenz

Wird individuell vereinbart, in der Regel wöchentlich oder 14 täglich.

Behandlungskosten

Seit dem 1. Juli 2022 kann psychologische Therapie über die Gundversicherung abgerechnet werden. Notwendige Voraussetzung ist eine ärztliche Anordnung. Damit können 15 Sitzungen psychologische Psychotherapie in meiner Praxis absolviert werden. Die Leistungen werden gemäss dem aktuellen Tarif (PSYTAR) nach Aufwand verrechnet, i. R. 50-60 Minuten für psychologische Therapie in Anwesenheit plus Leistungen in Abwesenheit (Vor- und Nachbereitung der Sitzung, administrativer Aufwand, Austausch mit Zuweiser*, u.ä.)

Zusatzversicherungen beteiligen sich nur noch in Einzelfällen an den Kosten einer psychologischen Psychotherapie.

Psychologische Leistungen, die nicht von Krankheitswert sind, wie Supervision, Selbsterfahrung und psychologische Beratung werden nicht von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen.

Hier wird ein Ansatz von CHF 180.- / 50 Minuten verrechnet.

Behandlungsdauer

Wird individuell vereinbart, in der Regel zwischen 10 und 20 Sitzungen.